Covid-19 Vorgaben für den Fitnessbetrieb

Hier findest du immer die aktuellen Gymnastics  Covid-19 Maßnahmen für den Fitnessbetrieb im Gymnastics Center und an den Standorten.


Update April 2022

Ab 16.April gibt es lt. Bundesverordung keinerlei Einschränkungen mehr für den Besuch von Sportstätten. Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten und appellieren an deine Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf alle Mit-Sporttreibenden.

Bitte beachte auch die „Grundregeln“: Komm nur zu den Einheiten, wenn du dich gesund fühlst und mache im Zweifelsfall einen Test (den wir aber nicht kontrollieren)

Update März 2022

Ab 5.März dürfen Sportstätten wieder uneingeschränkt benützt werden. Wir appellieren an deine Eigenverantwortung und bitten dich weiterhin wie bisher eine FFP2 Maske überall dort, wo kein ausreichender Abstand gehalten werden kann zu tragen und nur für die Sportausübung abzunehmen. 

Bitte beachte auch die „Grundregeln“: Komm nur zu den Einheiten, wenn du dich gesund fühlst und mache im Zweifelsfall einen Test (den wir aber nicht kontrollieren)

Gültigkeitsregeln
Gültigkeitsregeln Quelle: https://gruenerpass.gv.at/

Impfung

Erst mit einer abgeschlossenen Impfserie gilt eine erhaltene Corona-Schutzimpfung in Österreich als Nachweis im Sinne der 2-G-Regel. Bei zwei notwendigen Teilimpfungen (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) gilt das Impfzertifikat ab dem 2. Impftermin, bei Janssen/Johnson&Johnson gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin.
Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat ab dem Impftermin.

Die Zweitimpfung gilt für maximal 180 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
Seit 03. Jänner ist auch auf nationaler Ebene bei einer Impfung mit Janssen/Johnson&Johnson eine zweite Dosis nötig um einen Nachweis im Sinne der 2-G-Regel zu erhalten.
Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
Jede weitere Impfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen und bei Genesenen die Zweitimpfung) gilt 270 Tage.
Zwischen erster und zweiter Impfung müssen aber mindestens 14 Tage, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 90 Tage liegen.

Achtung: Wird der gesetzliche Mindestabstand unterschritten, wird die weitere Dosis als Impfung auf dem vorangegangenen Level gewertet..


Genesen

Das Genesungszertifikat gilt sechs Monate lang – frühestens vom 11. Tag nach der ersten molekularbiologisch bestätigten Infektion (mittels PCR-Test) eines Krankheitsfalles bis zu 180 Tage danach.

Bürger:innen können sich alle Zertifikate durch Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und die ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausdrucken lassen.

Zusätzlich gelten in Österreich die bereits bestehenden Genesungsnachweise:

  • Absonderungsbescheid
  • ärztliche Bestätigung

Die Nachweispflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.


Getestet

Quelle:https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Als 3G-Nachweis gilt …:

  1. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 … Stunden zurückliegen darf,
  2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, oder
  3. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
vorherige Updates

Stand: Februar 2022: Ab 19.Februar dürfen Sportstätten wieder mit 3G Nachweis benützt werden. Wir bitten weiterhin eine FFP2 Maske zu tragen und nur für die Sportausübung abzunehmen. Es gelten Tests aus offiziellen Stellen. Bitte weise unseren Trainys den Bestätigung der Gültigkeit mit der grünen Pass App oder als Ausdruck vor.


Stand: Dezember 2021 Entsprechend den seitens der Regierung angekündigten verschärften Maßnahmen, ist eine Teilnahme an den Gymnastics Einheiten seit Montag, dem 8.11.2021, nur mehr mit 2G Nachweis – also für Geimpfte und Genesene – möglich. Zur Gültigkeit von Impfung und Genesungsbescheid siehe weiter unten. Die Überprüfung der Impf- bzw Genesungsgültigkeit können wir  besonders rasch und sicher durchführen, wenn du deinen Bescheid auf dem Handy vorweisen kannst. Dafür kannst du dir die „Grüner Pass“ App des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf dein Handy laden. Wir bitten um Verständnis und Kooperation, damit  weiterhin unsere Sporteinheiten reibungslos stattfinden dürfen.


Stand: November 2021 Entsprechend den seitens der Regierung angekündigten verschärften Maßnahmen, ist eine Teilnahme an den Gymnastics Einheiten ab Montag, dem 8.11.2021, nur mehr mit 2G – also für Geimpfte und Genesene – möglich. Hierbei darf die letzte Coronaschutz-Impfung nicht länger als neun Monate her sein, sonst verliert sie den Status als Zutrittsberechtigung. Als Ausnahmeregelung dürfen Personen, die erst eine Impfung erhalten haben, an den Einheiten teilnehmen, wenn sie zusätzlich jeweils ein gültiges PCR-Testergebnis vorweisen. Diese Übergangsfrist gilt vier Wochen lang – also bis zum 5.12.2021. Wir bitten um Verständnis.


Stand: August.2021 Ab 6. September sind unsere Garderoben und Duschen wieder zugänglich. Bitte achte auf entsprechenden Abstand! Wir empfehlen, dass sich in den Garderoben nicht mehr als 3-5 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Möglichkeit, sich in den Sälen umzuziehen, besteht weiterhin. Bis auf Widerruf gelten auch weiterhin die 3-G-Zutrittsberechtigungen.

Bitte nimm verlässlich jedesmal deine Bestätigung mit, ansonsten darfst du an den Einheiten nicht teilnehmen!
Wir bitten um Verständnis, wenn  in einzelnen Einheiten die Sicherheitsmaßnahmen verschärft werden. Wir geben unseren Trainys lediglich die Mindestanforderungen vor!

Stand:1.7.2021 Wir appellieren an deine Eigenverantwortung und bitten dich weiterhin unsere Regeln einzuhalten. Trage bitte auch wie bisher eine Maske (Stoff oder FFP2) überall dort, wo kein ausreichender Abstand gehalten werden kann und nimm sie nur  bei der Sportausübung selbst ab.


Stand:10.6.2021

  • FFP2 Masken sind weiterhin außer bei der Sportausübung selbst IMMER zu tragen.
  • Neben der persönlichen Registrierung für jede einzelne Fitnessstunde ist auch die Zutrittsberechtigung zu erbringen. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als „Eintrittstest“ gilt:
    1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
    2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
    3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
    4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
    5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
      • Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf, oder
      • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
      • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
      • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
    6. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
    7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf
  • Mindestabstand beträgt nun wieder 1m bzw. 10m2 pro Person

Weitere Maßnahmen und Regeln für den Fitnessbetrieb des SV Gymnastics findest du in den Abschnitten weiter unten.

Für den Fitnessbetrieb notwendige Verhaltensregeln

Bitte beachte folgende Regeln für einen reibungslosen und sicheren Ablauf im Gymnastics Center:

  • Komm nur dann zum Training, wenn du vollständig frei von Corona-Virus Symptomen (siehe Gesundheitscheck) bist.
  • Solltest du oder eine Person in deinem Umfeld positiv auf das Virus getestet werden oder ein Verdachtsfall sein (in Quarantäne sein), komm bitte nicht zum Training und verständige unsere COVID-19-Ansprechperson Christine unter aerobic@gymnastics-gf.at oder 0676-4256936.
  • Komm bereits im Sportgewand (Garderoben und Duschen sind aber benützbar) und bring deine eigene Matte, eigenes Handtuch und eigene beschriftete Trinkflasche mit.
  • Betrete das Gymnastics Center mit FFP2-Maske  oder Stoffmaske über den Haupteingang und achte dabei auf ausreichend Abstand zu anderen Personen. Vermeide Begrüßungen, Verabschiedungen u.dgl. mit Körperkontakt (z.B. Handschlag, High Fives)
  • Die  FFP2-Maske darf nur bei der Sportausübung abgenommen werden
  • Die Einheiten finden im großen Saal mit max. 24 Teilnehmys statt, im kleinen Saal dürfen max. 10 Personen teilnehmen, Outdoor sind nun 15 Teilnehmys erlaubt.
  • Dezeit gibt es keine Teilnahmebeschränkungen.
  • Wenn du unsere Gardeoben nicht benützen möchtest ,  tausche bitte  deine Straßenschuhe auf dem im Saal bereitgelegten Teppich gegen Trainingsschuhe mit sauberer Sohle.
  • Desinfiziere die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel und logge dich mit deiner GCard ins System ein. Weise bitte deinen Impf- oder Genesungsbescheid beim Trainy vor.
  • Teilnehmys ohne eigene GCard bzw. Barzahlys müssen sich  zu unser aller Sicherheit  in eine Anwesenheitsliste eintragen oder mittels QR-Code registrieren. Diese wird für 30 Tage aufgehoben, sodass der Gesundheitsbehörde Auskunft erteilt werden kann, sollte es einen positiven COV19-Fall geben.
  • Halte auch während des Trainings ausreichend  Abstand zu anderen Personen. Orientiere dich dazu an den angebrachten Bodenmarkierungen.
  • Wenn du unser Equipment verwendest, desinfiziere es bitte vor und nach Gebrauch mit Desinfektionsmittel (beim Saaleingang und den Computertischen).
  • Vor dem Verlassen der Sportstätte Hände waschen oder desinfizieren
  • Verlasse das Gymnastics Center nach der Einheit  im großen Saal über die seitliche Notausgangstür, im kleinen Saal über den Haupteingang. Bitte den Saal nicht mit den  Straßenschuhen durchqueren!
  • Erst wenn alle Teilnehmys einer Einheit das Gymnastics Center verlassen haben wird der Haupteingang  für die nächste Einheit geöffnet.
  • Achte auch beim Warten auf die nächste Einheit auf den 1 m Abstand und vermeide körpernahen Kontakt (Händeschütteln, Umarmungen) zu anderen Wartenden.
Findet eine Einheit aufgrund zu weniger Anmeldungen nicht statt, informieren wir dich per Mail über die Stornierung des Termins.
Wir bitten um Verständnis, dass bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung die Einheit trotzdem von deiner GCard abgebucht wird.
Stornierung der Anmeldung ist bei Vormittagseinheiten bis 18 Uhr des Vortages und bei Nachmittags/Abendeinheiten bis 12 Uhr desselben Tages möglich.
Teilnehmys ohne Anmeldung können nur berücksichtigt werden, wenn weniger als die aktuell erlaubte Anzahl an Personen pro Gruppe angemeldet sind.

Mit der Teilnahme an unserem Fitnessangebot akzeptierst du unsere  Regeln und Maßnahmen. Bei Nichteinhaltung sind die Trainys berechtigt, die betreffenden Person vom Training auszuschließen.

Bei Fragen rund um das Gymnastics Fitnessangebot wende dich an Christine aerobic@gymnastics-gf.at oder 0676-4256936.

 

 

Kontaktdaten der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde
Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf

Schönkirchner Straße 1, 2230 Gänserndorf
Tel.: 02282/9025 – 0
Email: post.bhgf@noel.gv.at
Fax: 02282/9025 – 24000


Bei Verdacht auf eine Infektion und wenn du dich krank fühlst, bleib bitte zu Hause und rufe 1450 oder dein Arzty an, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

  • Desinfektionsmittelspender stehen in den Sälen zur Verfügung
  • Saalreinigung täglich
  • Desinfektion ausgeliehener Geräte nach jeder Einheit
  • Lüftung während und nach jeder Einheit
Kontaktdatenerfassung
Die Bekanntgabe von Vor- und Familienname, E-Mailadresse und/oder Telefonnummer ist vorgeschrieben
erfolgt durch

  1. Bezahlung der Einheit durch unser GCard System
  2. Wenn deine GCard nicht auf deinen eigenen Namen ausgestellt ist oder du bar bezahlst,
    • trage dich bitte in die aufliegenden Teilnehmylisten des jeweiligen Tages ein.
    • registriere dich über den bei den Computertischen ausgehängten QR-Code.

Die Tageslisten werden jeweils 30 Tage aufbewahrt und danach vernichtet.

 

 

Im Falle des Auftretens einer SARS-CoV-2-Infektion im Verein
  • Erkrankungen sind unverzüglich einer unserer COVID-19-Ansprechpersonen des Vereins zu melden
  • Die COVID-19-Ansprechperson des Vereins informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde
  • Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt
  • Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde
  • Dokumentation durch die COVID-19-Ansprechperson des Vereins, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, anhand der Teilnehmylisten
  • Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) auf Anweisung der Gesundheitsbehörde

Der SV Gymnastics bemüht sich sehr, durch oben angeführte Maßnahmen das Gesundheitsrisiko für Trainys und Teilnehmys so gering wie möglich zu halten. Dennoch muss jedes bewusst sein, dass durch die Teilnahme an einer Sportausübung in der vorherrschenden Situation die körperliche Integrität  im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus gefährdet sein kann. Jedes einzelne muss dieses Risiko abwägen und akzeptiert es mit der Teilnahme am Training. Weiters wird dadurch im Falle einer derartigen Ansteckung auch auf allfällige Ersatzansprüche gegenüber Gymnastics bzw. den Gymnastics Trainys verzichtet, sofern von diesen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

Christine und Sarah sind als unsere Corona Beauftragten bei allen Fragen rund um das Virus im Zusammenhang mit unserem Verein gerne für dich da.

office@gymnastics-gf.at

+43 676 42 56 936

Christine Glaser

Covid-19 Beauftragte

Sarah Pascher

Covid-19 Beauftragte